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Presse4
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Neu: Scores! Seit zwei Jahren arbeitet die Schufa auch mit einer anonymen Datenverknüpfung. Es werden unter anderen Alter, Geschlecht und Zahlungsverhalten miteinander kombiniert. Das Ergebnis ist der Score, ein Punktwert, der Prognosen über das Verhalten von Kundengruppen geben soll. Obwohl die Daten anonym erhoben werden, kann für jeden ein persönlicher Score berechnet werden. Grundsätzlich gilt: Je höher der Score, desto besser die Zahlungsfähigkeit. Die Punkteskala reicht von 1 bis 1.000. Einem 25-jährigen Mann wird ein Handy-Vertrag verweigert, weil sein Score von 450 zu niedrig ist. Bei diesem Punktewert gilt es zu 31,52 Prozent als wahrscheinlich, dass er innerhalb der nächsten fünfzehn Monate Schufa-auffällig wird. Laut Statistik verzeichnen nämlich jüngere männliche Handynutzer mehr Kontoüberziehungen als ihre weiblichen Altersgenossen.Der Score wird aktuell berechnet und dem Vertragspartner nur auf Anfrage mitgeteilt. Er kann bei der Anfrage eines Versandhandels anders ausfallen als bei der einer Telefongesellschaft. Außerdem kann er sich theoretisch täglich ändern. Das ist auch der Grund, warum der Score bei einer Eigenauskunft nicht mitgeteilt werden könne, so die Schufa. Das Verfahren gilt als undurchsichtig und ist deshalb umstritten. Zumal nur wenige Bürger überhaupt von der Existenz des Score-Verfahrens wissen. Aufklärung tut da not. Der Bundesdatenschutz und die Schufa versuchen derzeit, eine Lösung zu finden, um die negativen Auswirkungen des Score-Verfahrens zu begrenzen und es transparenter zu machen. Neue Vereinbarungen, die alle Seiten zufrieden stellen, sollen noch in diesem Jahr getroffen werden. Ein Score (englisch: Punktzahl) stellt eine Prognose über das künftige Verhalten von Personengruppen dar; er wird auf der Grundlage statistisch-mathematischer Analyseverfahren berechnet. Bei Score-Verfahren schließt man aus Erfahrungswerten der Vergangenheit auf gleichartige Ereignisse in Gegenwart und Zukunft. Ähnliche Methoden nutzt man seit langem in der Markt- und Meinungsforschung, um z.B. Wahlergebnisse hochzurechnen oder Einschaltquoten von Fernsehsendungen zu ermitteln. Für das SCHUFA-Score-Verfahren wird der SCHUFA-Datenbestand anonym ausgewertet. Aufgrund der Auswertungsergebnisse kann z.B. prognostiziert werden, daß ein bestimmter Kreditvertrag sich ähnlich entwickeln wird wie die Kreditverträge von Vergleichspersonen in der Vergangenheit verlaufen sind. Eine solche, in einem Score zusammengefaßte Prognose beschreibt immer nur ein allgemeines Risiko für Kreditverträge mit vergleichbaren Merkmalen; sie stellt keine Bewertung der Bonität eines konkreten Kunden dar.
Die Schufa, die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Wirtschaftsunternehmen, die ihren Kunden Geld- und Warenkredite einräumen. Erklärtes Ziel der Schufa ist es, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen und den Verbraucher vor Überschuldung zu schützen. In Deutschland gibt es acht regional tätige Schufa-Gesellschaften, die Daten speichern und verarbeiten. Kunden der Schufa sind die eigenen Vertragspartner. Sie erhalten gegen Zahlung eines Entgeltes aktuelle Auskünfte, um damit die Kreditwürdigkeit ihrer Klientel besser beurteilen zu können. Nur Vertragspartner der Schufa erhalten Auskunft. Voraussetzung ist ein Rahmenvertrag und eine Kennziffervergabe. Je nach Kennziffer werden die Vertragspartner in Gruppen eingeteilt. Danach wird zwischen Vertragspartnern unterschieden, die eine A- oder eine B-Auskunft erhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Vertragspartner nur die Daten und Informationen erhält, die für ihn notwendig sind. Zum Beispiel erhält eine Leasinggesellschaft, die eine Bankverbindung eines potenziellen Kunden überprüfen will, eine A-Auskunft. Sie erfährt darin, ob und wann ein Girokonto eröffnet wurde. Nicht mitgeteilt werden der Name des Kreditinstituts und die Kontonummer. Einem Versandhändler dagegen wird lediglich eine B-Auskunft gewährt. Diese enthält keine Angaben darüber, ob ein Girokonto existiert. Die Einwilligung zur Auskunft über Ihre Daten und deren Weitergabe geben Sie mit Ihrer Unterschrift unter die Schufa-Klausel. So wird jeder Kredit mit Betrag und Laufzeit an die Schufa gemeldet, egal ob er ordentlich abbezahlt oder erst nach Mahnung getilgt wird. Die Schufa erfasst alle relevanten Daten in für den Laien undefinierbaren Kürzeln: MB steht zum Beispiel für Mahnbescheid und GK heißt Girokonto-Kündigung.Wenn Sie einen Kreditantrag stellen, werden Sie staunen, wie schnell Ihr Sachbearbeiter über Sie Bescheid weiß. Die Abfrage erfolgt per Knopfdruck. Meistens existiert sogar eine Online-Verbindung zur Schufa, so dass eine Abfrage sofort gestartet werden kann. Lassen Sie sich eine Kopie der über Sie eingeholten Schufa-Auskunft geben, um die Richtigkeit zu überprüfen. Oder Sie erkundigen sich direkt bei der Schufa. Sie ist zur Auskunft nämlich gesetzlich verpflichtet. Für die Eigenauskunft stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen. Entweder Sie holen bei Ihrer zuständigen Schufa-Geschäftsstelle die Eigenauskunft schriftlich ein, was 15 Mark kostet. Oder Sie gehen mit Ihrem Personalausweis persönlich dort hin, um eine mündliche Auskunft zu erhalten - und zwar kostenfrei. Eine telefonische Auskunft gibt es nicht. Die meisten nicht mehr gültigen Einträge müssen spätestens nach drei Kalenderjahren gelöscht sein. Nie gelöscht wird zum Beispiel Kartenmissbrauch oder Betrug. Ist ein Eintrag Ihrer Meinung nach falsch, muss die Schufa Ihnen das Gegenteil beweisen. Solange muss die Schufa diese Daten zur Weitergabe sperren. Mit der Eigenauskunft sind aber auch Nachteile verbunden, denn jede schriftliche Abfrage wird registriert und beeinflusst den so genannten Score (englisch: Punktwert, Spielstand) negativ. Laut Schufa werden über 90 Prozent aller Eigenauskünfte zur Vorlage bei einem neuen Vermieter oder neuen Arbeitgebern verwendet. Sie wollen zum Beispiel wissen, ob der potenzielle Mieter oder der neue Mitarbeiter in der Vergangenheit seinen Verpflichtungen auch immer pünktlich nachgekommen ist. In der Eigenauskunft, die auch als "wirtschaftliches Führungszeugnis" bezeichnet wird, stehen übrigens weit mehr Daten, als in einer Mitteilung an die Schufa-Vertragspartner. Prüfen Sie genau, ob Sie eine schriftliche Eigenauskunft benötigen oder nicht. Rechtlich kann Sie dazu niemand zwingen. Grundsätzlich sollte eine Gehaltsbescheinigung oder das letzte Zeugnis als Nachweis für Bonität und Seriosität genügen. Erst seit kurzem dürfen sich auch Vermieter selbst an die Schufa wenden, um die Bonität Ihrer Mieter zu überprüfen. Das dürfen aber nur große Unternehmen, wie zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften. Gefunden bei WISO |