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Tipp1
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Guthabenkonten: Viele Banken eröffnen ihren Kunden ein Guthabenkonto, wenn die Schufa-Auskunft einen Negativ-Eintrag enthält. Hier ist zu beachten, dass diese Konten für die Banken eher belastend sind. Deshalb warten manche Kreditinstitute nur darauf, dass z.B. eine Lastschrift nicht gedeckt ist und kündigt dann das Konto fristlos. Falls Sie über ein solches Guthabenkonto verfügen, tragen Sie bitte immer dafür Sorge, dass immer ausreichend Deckung vorhanden ist und die Bank "keinen Ärger mit Ihnen hat", sonst könnte auch Sie eine fristlose Kündigung treffen. Falls es Ihnen dann so ergeht, können Sie sich ja einmal unsere Liste durchsehen... :-) |